Funktioniert das TAX FREE-System in den Vereinigten Arabischen Emiraten?

Ja, wie in vielen anderen Ländern in den Vereinigten Arabischen Emiraten funktioniert das TAX Refund (TAX Free) -System - Mehrwertsteuerrückerstattung für Waren, die von Touristen im Land gekauft wurden.

Ein Tourist, der Waren in Geschäften in den VAE gekauft hat, kann innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer verlangen. Gleichzeitig darf der Höchstbetrag einer einmaligen Barauszahlung 7.000 VAE-Dirham (1.900 US-Dollar) nicht überschreiten. Dieser Betrag wird in einem Sonderdekret angegeben, das am 7. Juli 2019 von Scheich Hamdan bin Rashid Al Maktoum, stellvertretender Herrscher von Dubai, Finanzminister der Vereinigten Arabischen Emirate und Vorsitzender der Federal Tax Administration (FTA), erlassen wurde.

WICHTIG: Bei der Rückerstattung einer Kreditkartensteuer wird der obere Schwellenwert nicht festgelegt.

Ein Tourist (oder eine andere Person, die nicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig ist), der eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragt, muss erwachsen sein und die Vereinigten Arabischen Emirate innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf verlassen und gleichzeitig die Waren mitnehmen.

Die Bestimmungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer gelten nicht für Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen. Die Mehrwertsteuer für Yachten, Autos, Motorräder oder Flugzeuge kann nicht erstattet werden. Außerdem wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, wenn die Waren in den VAE teilweise oder vollständig verbraucht (verwendet) wurden.

Der Beschluss des Ministerkabinetts der Vereinigten Arabischen Emirate Nr. 41 von 2018 über die Einführung von Steuerrückerstattungen im Rahmen des Fremdenverkehrssystems und andere damit zusammenhängende Dokumente sind auf der Website des E-Government der Vereinigten Arabischen Emirate abrufbar.

Exklusiver Systembetreiber Steuerrückerstattung in den VAE ist ein internationales Unternehmen PLANETderen Emiratssitz sich in der Region Business Bay befindet.

Was Sie vor dem Kauf wissen müssen:

Im System registrierte Verkaufsstellen Steuerrückerstattung in den Vereinigten Arabischen Emiraten spezielle Aufkleber auf Vitrinen und in Handelsräumen haben. Wer beim Überschreiten der Grenze zu den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Erstattung der Mehrwertsteuer beantragen möchte, muss den Verkäufer auffordern, einen Kauf (Transaktion) für die Erstattung der Mehrwertsteuer beim Kauf zu registrieren. In diesem Fall müssen Sie einen gültigen Reisepass vorlegen, in dem sich kein Visum für einen in den VAE ansässigen Bürger befindet. Die Kosten für die Ausstellung eines Tickets betragen 4,5 VAE-Dirham (1,2 USD) - dies ist eine feste Gebühr, die beim Systembetreiber verbleibt. Die Transaktion wird nicht registriert, wenn der Kaufbetrag 250 Dirham (69 US-Dollar) nicht überschreitet. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nur 85% der eingezogenen Mehrwertsteuer an den Touristen zurückgezahlt werden.

Entgegen der landläufigen Meinung und den im Internet verbreiteten Informationen ist das gesamte Verfahren vollständig digital und erfordert kein Ausfüllen von Formularen oder Fragebögen:

  • Der Verkäufer gibt alle notwendigen Informationen über den Kauf und den Käufer in das Planet-Online-System ein und speichert sie;
  • Dann setzt der Verkäufer den Tax Free-Stempel auf die Rückseite des Schecks, der vom Käufer aufbewahrt wird.

MwSt.-Rückerstattungsverfahren in den VAE:

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt in speziellen Regalen oder an elektronischen Kiosken an den Terminals der internationalen Flughäfen der Emirate Abu Dhabi, Dubai und Sharjah sowie an den Grenzübergangsstellen zu Land und zu Wasser.

  • Der Tourist muss den Validierungspunkt (Scheck) des PLANET-Systems finden. Auf Flughäfen befinden sie sich in den Bereichen vor der Registrierung und vor der Passkontrolle.
  • Nach Bestätigung der Transaktion wird eine der Rückgabemethoden angeboten - in bar oder per Kreditkarte.
  • Der Tourist kann einer zusätzlichen Überprüfung unterzogen werden, zum Beispiel - die gekauften Waren vorlegen.

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